Vorlage Immobilien
100% kostenlos · §535–580a BGB · PDF + Word · DSGVO Frankfurt

Mietvertrag Vorlage — kostenlos, BGB-konform, in 5 Minuten ausgefüllt

Wohnraummietvertrag nach §535 BGB als PDF und Word. Unsere KI füllt automatisch Mieter-, Vermieter- und Wohnungsdaten aus Deinem Profil ein. 100% kostenlos, ohne Anmeldung, DSGVO-konform mit Hosting in Frankfurt — im Gegensatz zu Haus & Grund (12,95 €) oder Lawdistrict (Premium-Abo).

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Über diese Vorlage

Der Mietvertrag (Wohnraummietvertrag) ist im Bürgerlichen Gesetzbuch §535–580a BGB geregelt. §535 Abs. 1 BGB verpflichtet den Vermieter, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren und sie in einem zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten — der Mieter schuldet im Gegenzug die vereinbarte Miete (§535 Abs. 2 BGB). Unsere Vorlage 2026 deckt alle Pflichtangaben ab : vollständige Namen und Anschriften beider Parteien (Mieter und Vermieter), Mietobjekt mit Lage, Größe und Ausstattung, Mietzins (Kaltmiete, Nettomiete oder Bruttomiete), Nebenkosten / Betriebskosten nach §556 BGB mit der Betriebskostenverordnung (BetrKV) als Anlage, Kaution gemäß §551 BGB (gesetzlich auf maximal 3 Nettokaltmieten gedeckelt, in 3 Raten zahlbar), Mietdauer (befristet nach §575 BGB oder unbefristet), Kündigung (§§568, 573, 573c BGB — 3 Monate für den Mieter, gestaffelt 3/6/9 Monate für den Vermieter je nach Mietdauer 5/8 Jahre), Schönheitsreparaturen (Achtung : zahlreiche Klauseln vom BGH wegen unzulässiger starrer Fristen für unwirksam erklärt — z.B. BGH VIII ZR 178/05 vom 23.06.2004, vorformulierte starre Renovierungspflichten sind nichtig), Hausordnung als Anlage, Wohnflächenangabe nach Wohnflächenverordnung (WoFlV), Energieausweis nach §87 GEG (Vorlagepflicht bei Vertragsabschluss; ab Mai 2026 gilt EU-weit eine einheitliche Effizienzskala A–G — alte Energieausweise mit anderer Skala verlieren ihre Gültigkeit, Vermieter müssen bei Neuvermietung den aktualisierten Ausweis vorlegen). Die Vorlage berücksichtigt auch die drei Mietzinsmodelle nach BGB : die normale Festmiete, die Staffelmiete (§557a BGB, Mietsteigerungen in festen Beträgen zu festen Zeitpunkten vereinbart), und die Indexmiete (§557b BGB, Anpassung an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts). In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (Berlin, München, Hamburg, Frankfurt, Köln, Stuttgart) gilt zusätzlich die Mietpreisbremse nach §556d BGB — vom Bundestag bis zum 31.12.2029 verlängert : die Miete darf bei Neuvermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel der jeweiligen Gemeinde) liegen. Hinweis 2026 für Vermieter : die CO₂-Bepreisung steigt auf 55–65 €/Tonne, was Heizkosten je Wohnung um dreistellige Beträge pro Jahr erhöhen kann — die CO₂-Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter folgt dem Stufenmodell des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG). Mindestlohn-Hinweis (Hausmeister, Reinigung als Betriebskosten) : 13,90 €/h ab 01.01.2026 (zuvor 12,82 €). Differenzierung iFillPDF gegenüber Haus & Grund (12,95 € pro Vertrag, 9,95 € als Mitglied), Lawdistrict (Abo nötig für unbegrenzte Downloads), Mieterbund (nur für Mitglieder), Verbraucherzentrale (3,90 € PDF) oder ImmoScout24 (kostenlos aber ohne Personalisierung) : iFillPDF ist 100 % kostenlos für 1 Mietvertrag pro Monat (Solo Pro 19 €/Monat unbegrenzt), die KI füllt automatisch alle Standardfelder aus Deinem Profil (Vermieter-Anschrift, Bankverbindung, Mietobjektdaten), das Hosting läuft DSGVO-konform in Frankfurt, der Vertrag kann sowohl als bearbeitbares Word-Dokument als auch als druckfertiges PDF heruntergeladen werden, und die eIDAS-konforme elektronische Unterschrift ist über Anbieter wie Skribble, D-Trust oder Bundesdruckerei sign-me integriert — qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014, die in Deutschland gemäß §126a BGB der eigenhändigen Schriftform gleichgestellt ist. Die Vorlage ist kein Ersatz für eine anwaltliche Prüfung in komplexen Fällen (Gewerberäume, Sondervereinbarungen, Untermiete) — für rechtsverbindliche Sondergestaltungen empfehlen wir einen Fachanwalt für Mietrecht oder Deinen örtlichen Haus & Grund Verein.

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Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich eine kostenlose Vorlage für einen Mietvertrag?+

iFillPDF bietet eine vollständige Mietvertrag-Vorlage als PDF und Word komplett kostenlos an (1 Vertrag pro Monat im Free-Plan, unbegrenzt im Solo Pro für 19 €/Monat). Die Vorlage entspricht §535–580a BGB und enthält alle Pflichtangaben : Mietparteien, Mietobjekt, Kaltmiete, Nebenkosten, Kaution (max. 3 Nettokaltmieten nach §551 BGB), Mietdauer und Kündigung. Im Vergleich kostet ein Mietvertrag bei Haus & Grund 12,95 €, bei der Verbraucherzentrale 3,90 €, und Lawdistrict verlangt ein Abo. Unsere KI füllt zudem alle Standardfelder automatisch aus Deinem Profil ein.

Welche Pflichtangaben muss ein Mietvertrag enthalten?+

Nach §535 BGB sind folgende Angaben Pflicht : vollständige Namen und Anschriften von Mieter und Vermieter, genaue Bezeichnung des Mietobjekts (Adresse, Etage, Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung), Höhe der Miete (Kaltmiete) und der Betriebskosten gemäß §556 BGB mit Betriebskostenverordnung als Anlage, Mietbeginn, Kaution falls vereinbart (§551 BGB), Kündigungsregelungen (§§573, 573c BGB) und Unterschriften beider Parteien. Die Vorlage des Energieausweises nach §87 GEG ist Pflicht — wichtig für 2026 : ab Mai 2026 gilt EU-weit eine vereinheitlichte Effizienzskala A–G, ältere Energieausweise mit anderer Skala verlieren ihre Gültigkeit und müssen vor Vertragsabschluss aktualisiert werden.

Wie hoch darf die Kaution beim Mietvertrag sein?+

Die Mietkaution ist gesetzlich auf höchstens drei Nettokaltmieten begrenzt (§551 Abs. 1 BGB). Der Mieter darf die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten — die erste Rate ist bei Mietbeginn fällig, die weiteren mit den nächsten zwei Mietzahlungen (§551 Abs. 2 BGB). Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen zu marktüblichen Zinsen für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anzulegen (§551 Abs. 3 BGB). Die Zinsen stehen dem Mieter zu.

Welche Kündigungsfristen gelten beim Mietvertrag?+

Für den Mieter gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats (§573c Abs. 1 BGB), unabhängig von der Mietdauer. Für den Vermieter ist die Frist gestaffelt nach Mietdauer : 3 Monate bei Mietdauer bis 5 Jahre, 6 Monate bei 5 bis 8 Jahren, 9 Monate bei mehr als 8 Jahren (§573c Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Vermieter benötigt zudem ein berechtigtes Interesse für die Kündigung (§573 BGB), z.B. Eigenbedarf. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen (§568 BGB).

Sind Schönheitsreparaturen vom Mieter zu tragen?+

Grundsätzlich ist der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet (§535 Abs. 1 BGB). Schönheitsreparaturen können jedoch vertraglich auf den Mieter übertragen werden — allerdings mit strengen Grenzen. Der BGH hat zahlreiche Standard-Klauseln für unwirksam erklärt : starre Fristenpläne (z.B. „alle 3 Jahre Küche, alle 5 Jahre Wohnzimmer"), Endrenovierungspflichten unabhängig vom Zustand, Quotenklauseln zur anteiligen Kostenübernahme. Wurde die Wohnung unrenoviert übergeben, ist eine Renovierungspflicht des Mieters nach BGH-Rechtsprechung (Urteil VIII ZR 185/14 vom 18.03.2015) komplett unwirksam — selbst wenn der Vertrag eine entsprechende Klausel enthält.

Was ist der Unterschied zwischen Staffelmiete und Indexmiete?+

Bei der Staffelmiete (§557a BGB) werden im Vertrag konkrete Mieterhöhungen in festen Beträgen zu festen Zeitpunkten vereinbart — z.B. „ab 01.01.2027 erhöht sich die Miete um 30 €". Die Erhöhungen müssen mindestens 12 Monate auseinanderliegen. Bei der Indexmiete (§557b BGB) wird die Miete an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts gekoppelt. Auch hier muss die Miete mindestens 1 Jahr unverändert bleiben. Beide Modelle schließen während ihrer Laufzeit andere Mieterhöhungen (z.B. Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete) aus, mit Ausnahme von Modernisierungsumlagen.

Gilt die Mietpreisbremse 2026 noch?+

Ja. Der Bundestag hat die Mietpreisbremse nach §556d BGB bis zum 31.12.2029 verlängert (Mietrechtsreform 2025). In ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt — derzeit u.a. Berlin, München, Hamburg, Frankfurt am Main, Köln, Stuttgart, Düsseldorf — darf die Miete bei Neuvermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete des kommunalen Mietspiegels liegen. Ausnahmen bestehen weiterhin für Neubauten ab 01.10.2014 (§556f BGB) und umfassend modernisierte Wohnungen. Vorvermieterzuschlag und Modernisierungsumlage bleiben zulässig, müssen aber im Mietvertrag ausgewiesen werden — sonst Auskunftspflicht und Rückforderungsanspruch des Mieters nach §556g BGB.

Kann ich den Mietvertrag elektronisch unterschreiben?+

Ja. Für Wohnraummietverträge ohne Befristung gilt nach §550 BGB die Schriftform — diese wird durch die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach §126a BGB ersetzt. iFillPDF integriert qualifizierte elektronische Signatur über zertifizierte Vertrauensdiensteanbieter wie Skribble, D-Trust oder Bundesdruckerei sign-me, die nach eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 zugelassen sind. Achtung : befristete Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr müssen zwingend die Schriftform einhalten (§550 BGB) — die einfache elektronische Signatur reicht hier nicht, nur QES oder Papierform mit eigenhändiger Unterschrift. Für Gewerberäume gelten dieselben Regeln, für Untermietverträge wird Schriftform empfohlen aber nicht vom Gesetz verlangt.