Vollmacht Muster — kostenlos, BGB-konform, in 3 Minuten ausgefüllt
Lade Dir 6 Vollmachts-Vorlagen als PDF und Word herunter: einfache Vollmacht, Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Bankvollmacht, Abholvollmacht und KFZ-Zulassungsvollmacht — alle nach §§164–181 BGB. Unsere KI füllt Vollmachtgeber und Bevollmächtigten automatisch aus Deinem Profil ein. 100% kostenlos, ohne Anmeldung, DSGVO-Hosting in Frankfurt — anders als Smartlaw oder Anwalt.de (kostenpflichtig).
Die Vollmacht (rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht) ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in §§164–181 BGB geregelt. §164 Abs. 1 BGB erklärt: „Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen." Mit anderen Worten: der Bevollmächtigte (Vollmachtnehmer) handelt im Namen und mit Wirkung für den Vollmachtgeber. Unsere Sammlung deckt die 6 in der Praxis wichtigsten Vollmachtsarten ab: (1) die einfache Vollmacht für punktuelle Geschäfte (Behördengang, Vertragsunterschrift); (2) die Generalvollmacht (umfassende Vertretungsmacht für alle Vermögensangelegenheiten — bei Grundstücksgeschäften nach §29 GBO mit notarieller Beglaubigung erforderlich); (3) die Vorsorgevollmacht nach §1820 BGB (in Kraft seit der Betreuungsrechtsreform vom 01.01.2023, ersetzt die Betreuung im Falle der Geschäftsunfähigkeit, dringend empfohlen mit Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer für 20,50 € einmalig); (4) die Bank- bzw. Kontovollmacht (Kreditinstitute akzeptieren in der Regel nur ihr eigenes Hausformular, das vor Ort unterschrieben wird — unsere Vorlage hilft Dir bei der Vorbereitung); (5) die Abholvollmacht für Pakete, Dokumente, Kinder von der Schule oder Kita; (6) die KFZ-Zulassungsvollmacht für die Zulassungsstelle (steigender Trend laut Semrush, da die Zulassungsstellen seit 2024 striktere Identitätsprüfungen verlangen). Die Vollmacht bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form (§167 Abs. 2 BGB) — eine mündliche Vollmacht ist gültig, in der Praxis aber kaum beweisbar. Schriftform empfehlen wir immer, notarielle Beglaubigung (§129 BGB) ist Pflicht bei Grundstücksverfügungen, Eintragungen im Handelsregister und bei umfassenden Vorsorgevollmachten, die auch freiheitsentziehende Maßnahmen erfassen sollen (§1820 Abs. 2 BGB). Der Widerruf ist jederzeit möglich (§168 BGB) — bei einer Generalvollmacht solltest Du die Vollmachtsurkunde zurückfordern, sonst bleibt der Rechtsschein bestehen (§172 BGB). Differenzierung iFillPDF gegenüber Smartlaw (Generalvollmacht ab 49 €), Anwalt.de (Erstellung mit Anwalt ab 69 €), Verbraucherzentrale (Musterformular Vorsorgevollmacht gratis aber statisch), BMJV-Vordruck (offizielles Formular gratis aber nur Vorsorgevollmacht): wir sind 100% kostenlos für alle 6 Vollmachtsarten, die KI füllt automatisch Deinen Namen, Deine Anschrift, Dein Geburtsdatum und die Daten des Bevollmächtigten aus Deinem Profil ein, das Hosting läuft DSGVO-konform in Frankfurt, Du erhältst sowohl Word (bearbeitbar) als auch PDF (druckfertig). Wichtige Einschränkung: für eine umfassende Generalvollmacht über Vermögen oder eine Vorsorgevollmacht großen Umfangs empfehlen wir die Beglaubigung beim Notar (§129 BGB) oder bei Vorsorgevollmachten alternativ die Beglaubigung durch die örtliche Betreuungsbehörde nach §7 BtBG für 10 €. iFillPDF ist kein Notar.
Vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum und (bei Bankvollmachten) Personalausweisnummer der Person, die die Vollmacht erteilt. Pflichtfeld nach §164 BGB zur eindeutigen Identifizierung.
Vollständiger Name, Anschrift und Geburtsdatum der Person, die im Namen des Vollmachtgebers handeln darf. Mehrere Bevollmächtigte können einzeln oder nur gemeinsam (Gesamtvertretung) bestellt werden.
Genau definiert, welche Geschäfte der Bevollmächtigte vornehmen darf: einzelnes Geschäft (Spezialvollmacht), bestimmte Geschäftsart (Gattungsvollmacht) oder umfassend (Generalvollmacht). Bei Vorsorgevollmacht: Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung — jeweils einzeln ankreuzbar.
Befristete Vollmacht (mit Ablaufdatum) oder unbefristete Vollmacht. Vorsorgevollmachten gelten typischerweise unbefristet und „über den Tod hinaus" (transmortale Vollmacht), wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht jederzeit widerrufen (§168 BGB). Bei Generalvollmachten: Klausel zur Pflicht des Bevollmächtigten, die Originalurkunde nach Widerruf zurückzugeben (Schutz vor Rechtsschein nach §172 BGB).
Feld für Notarstempel (§129 BGB) bei Grundstücksgeschäften und umfassenden Vorsorgevollmachten, oder Beglaubigung der Betreuungsbehörde nach §7 BtBG (Kosten: 10 €). Für einfache Vollmachten nicht erforderlich.
- 1Wähle die passende Vollmachtsart
Einfache Vollmacht für einzelne Geschäfte, Generalvollmacht für umfassende Vertretung, Vorsorgevollmacht für den Notfall, Bankvollmacht für Kontogeschäfte, Abholvollmacht für Pakete/Dokumente, KFZ-Vollmacht für die Zulassungsstelle.
- 2Trage Vollmachtgeber und Bevollmächtigten ein
Unsere KI übernimmt Deine Daten automatisch aus Deinem iFillPDF-Profil (Name, Anschrift, Geburtsdatum). Den Bevollmächtigten ergänzt Du manuell oder importierst ihn aus Deinen Kontakten.
- 3Definiere den Umfang und die Dauer
Hake die konkreten Handlungen ab, die der Bevollmächtigte vornehmen darf (Konto, Behörden, Verträge). Lege das Ablaufdatum fest oder wähle „unbefristet" — bei Vorsorgevollmacht typischerweise „über den Tod hinaus".
- 4Unterschreibe und (falls nötig) lass beglaubigen
Drucke die Vollmacht aus, unterschreibe handschriftlich (oder nutze unsere eIDAS-Signatur nach §126a BGB). Für Generalvollmachten über Grundstücke oder umfassende Vorsorgevollmachten: Termin beim Notar (§129 BGB, ca. 20–60 € je nach Umfang) oder bei der Betreuungsbehörde (10 € pauschal).
Vollständige Identifikation von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem mit Name, Anschrift und Geburtsdatum. Pflichtangabe für die Wirksamkeit der Vertretungsmacht.
Konkrete Beschreibung der erlaubten Handlungen: einzelnes Geschäft (Spezialvollmacht), bestimmte Art von Geschäften (Gattungsvollmacht) oder „alle Angelegenheiten" (Generalvollmacht). Je präziser, desto besser.
Befristet (mit konkretem Ablaufdatum) oder unbefristet. Bei Vorsorgevollmachten: Klarstellung, dass sie auch bei späterer Geschäftsunfähigkeit fortbesteht (sonst wäre sie nach §168 BGB hinfällig).
Hinweis, dass der Vollmachtgeber die Vollmacht jederzeit widerrufen kann. Empfohlene Ergänzung: Pflicht des Bevollmächtigten zur Rückgabe der Original-Urkunde (Schutz vor Rechtsschein nach §172 BGB).
Optionale Klausel: ist der Bevollmächtigte berechtigt, weitere Personen zu bevollmächtigen? Standardmäßig ausgeschlossen, ausdrücklich zu erlauben falls gewünscht.
Optionale Klausel: ohne diese Befreiung darf der Bevollmächtigte keine Geschäfte mit sich selbst abschließen (z.B. Schenkung an sich selbst). Bei Vorsorgevollmachten unter Familienangehörigen oft sinnvoll, bei Fremden: Vorsicht.
Notarielle Beglaubigung (~20–60 €) erforderlich für: Grundstücksverfügungen (§29 GBO), Eintragungen im Handelsregister, umfassende Vorsorgevollmachten mit freiheitsentziehenden Maßnahmen (§1820 Abs. 2 BGB). Alternativ Betreuungsbehörde (10 €) nach §7 BtBG.
Nur für Vorsorgevollmachten: Eintragung beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer für 20,50 € einmalig — sodass Betreuungsgerichte im Notfall die Vollmacht finden. Dringend empfohlen, aber nicht Pflicht.
Was ist eine Vollmacht nach BGB?
Eine Vollmacht ist nach §166 Abs. 2 BGB die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. §164 Abs. 1 BGB stellt klar: handelt jemand innerhalb dieser Vertretungsmacht im Namen eines anderen, wirkt seine Willenserklärung unmittelbar für und gegen den Vertretenen. Praktisch bedeutet das: Dein Bevollmächtigter unterschreibt — Du bist gebunden. Die Vollmacht ist von der zugrundeliegenden „Innenbeziehung" (Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag) zu trennen — auch wenn Du Deinem Bevollmächtigten im Innenverhältnis Anweisungen gibst, kann er nach außen wirksam handeln.
Die 6 wichtigsten Vollmachtsarten im Überblick
1. Einfache Vollmacht (Spezialvollmacht): für ein einzelnes konkret bezeichnetes Geschäft — z.B. „Vertragsunterzeichnung bei der Volksbank am 12.12.2026". Formfrei nach §167 Abs. 2 BGB, schriftliche Form aber dringend empfohlen.
2. Generalvollmacht: umfassende Vertretungsmacht in allen Vermögensangelegenheiten. Achtung: bei Grundstücksverfügungen verlangt §29 GBO (Grundbuchordnung) zwingend notarielle Beglaubigung. Sonst weigert sich das Grundbuchamt.
3. Vorsorgevollmacht (§1820 BGB n.F.): seit der Betreuungsrechtsreform vom 01.01.2023 ausdrücklich gesetzlich geregelt (zuvor §1901c BGB a.F.). Sie greift, wenn Du selbst Deine Angelegenheiten nicht mehr regeln kannst (Demenz, Koma, Unfall) und erspart Dir die gerichtlich angeordnete Betreuung nach §1814 BGB n.F. — vorausgesetzt, Du hast sie rechtzeitig erteilt. Die Bundesnotarkammer betreibt das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR), wo Du Deine Vollmacht 2026 für 20,50 € online (SEPA-Lastschrift) bzw. 26 € postalisch eintragen lassen kannst — pro zusätzlichem Bevollmächtigten kommen 2,50 € hinzu. Eintragung lebenslang gültig, keine Verlängerung nötig. Wichtig 2026 : seit dem 01.01.2023 gilt zusätzlich das Ehegattennotvertretungsrecht (§1358 BGB) — Ehepartner können sich gegenseitig in Gesundheitsangelegenheiten für maximal 6 Monate vertreten, ohne ausdrückliche Vollmacht. Wer dies ausschließen will, kann einen Widerspruch im ZVR eintragen lassen.
4. Bank- bzw. Kontovollmacht: Kreditinstitute akzeptieren in 90% der Fälle nur ihre eigenen Hausformulare, die in der Filiale unterzeichnet werden. Unsere Vorlage hilft Dir, das Vorgespräch vorzubereiten. Achtung: Online-Banking-Vollmachten erlauben nur eingeschränkte Aktionen (oft nur lesend).
5. Abholvollmacht: für Pakete (DHL, Hermes, DPD), Dokumente bei Behörden, Schul- oder Kita-Abholung. Personalausweis von Bevollmächtigtem und Vollmachtgeber sollten in Kopie beigelegt werden.
6. KFZ-Zulassungsvollmacht: seit der Modernisierung der Zulassungsstellen (i-Kfz seit 2024) verlangen die Behörden eine schriftliche Vollmacht plus Personalausweis-Kopie des Halters. Suchvolumen wachsend (Semrush: 390 Suchen/Monat, Trend +85%).
Wann brauchst Du einen Notar?
Notarielle Beglaubigung (§129 BGB, ca. 20–60 € je nach Geschäftswert) ist zwingend in folgenden Fällen: (a) bei Grundstücksverfügungen — Verkauf, Belastung, Eintragung im Grundbuch (§29 GBO); (b) bei Eintragungen im Handelsregister (§12 HGB); (c) bei umfassenden Vorsorgevollmachten, die auch freiheitsentziehende Maßnahmen oder ärztliche Eingriffe mit Lebensgefahr erfassen sollen (§1820 Abs. 2 BGB). Für Vorsorgevollmachten gibt es eine günstigere Alternative: die Beglaubigung durch die örtliche Betreuungsbehörde nach §7 BtBG kostet pauschal 10 €. Für einfache Vollmachten, Bankvollmachten, Abhol- und KFZ-Vollmachten ist keine Beglaubigung nötig — Schriftform und eigenhändige Unterschrift reichen aus.
Vorsorgevollmacht: warum sie so wichtig ist
Ohne Vorsorgevollmacht wird im Notfall (Schlaganfall, schwerer Unfall, fortgeschrittene Demenz) das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung anordnen — auch dann, wenn Dein Ehepartner oder Deine Kinder bereits handeln möchten. Das gerichtliche Verfahren dauert Wochen, kostet zwischen 200 und 500 € und Du verlierst die Kontrolle über die Auswahl des Betreuers. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst Du selbst, wer für Dich entscheidet. Wir empfehlen, sie mit einer Patientenverfügung (§1827 BGB) und einer Betreuungsverfügung (§1816 BGB) zu kombinieren — alle drei Dokumente erfasst Du in unserem iFillPDF-Wizard in einem Durchgang.
Widerruf einer Vollmacht — was Du wissen musst
Nach §168 BGB kannst Du die Vollmacht jederzeit widerrufen. Wichtig: §172 BGB schützt den guten Glauben Dritter — solange der Bevollmächtigte die Original-Urkunde besitzt und vorzeigt, gelten seine Geschäfte gegenüber gutgläubigen Dritten als wirksam. Daher: bei Widerruf immer die Originalurkunde zurückfordern, gegebenenfalls den Widerruf im Bundesanzeiger veröffentlichen (§176 BGB) und Banken / Geschäftspartner schriftlich informieren.
Wie iFillPDF Dir Zeit spart
Bei Smartlaw zahlst Du ab 49 € für eine Generalvollmacht, bei Anwalt.de ab 69 € mit Anwaltsprüfung. Die Verbraucherzentrale stellt zwar gratis ein Musterformular für die Vorsorgevollmacht bereit (3,90 € als Broschüre), aber Du musst alle Felder manuell abtippen. Das offizielle BMJV-Vordruck (Bundesministerium der Justiz) ist solide, aber statisch — keine Wahl der Vollmachtsart, keine Personalisierung. Bei iFillPDF wählst Du eine der 6 Vollmachtsarten, unsere KI füllt Vollmachtgeber-Daten aus Deinem Profil ein, Du ergänzt den Bevollmächtigten in 30 Sekunden, hakst den Umfang ab und erhältst PDF + Word — alles 100% gratis und DSGVO-konform mit Hosting in Frankfurt.
Formular-Felder
Alle Felder werden automatisch aus Deinem iFillPDF-Profil ausgefüllt. Passe an, was nicht passt, unterschreibe, exportiere.
Fülle diese Vorlage in 30 Sekunden aus
Die KI füllt sie aus Deinem Profil vor. Unterschreibe per eIDAS, sende an Deinen Kunden.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht?+
Die Generalvollmacht ist eine umfassende Vollmacht für Vermögensangelegenheiten, die sofort gilt und (wenn nicht anders vereinbart) auch bei späterer Geschäftsunfähigkeit fortbesteht. Die Vorsorgevollmacht (§1820 BGB) ist speziell auf den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit zugeschnitten und umfasst zusätzlich höchstpersönliche Bereiche wie Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung und gegebenenfalls freiheitsentziehende Maßnahmen. Praktisch: für die reine Vermögensvertretung reicht eine Generalvollmacht; für den umfassenden Notfall-Schutz (Demenz, Koma) brauchst Du eine Vorsorgevollmacht — am besten kombiniert mit einer Patientenverfügung (§1827 BGB).
Brauche ich für eine Vollmacht einen Notar?+
Grundsätzlich nicht — die Vollmacht ist nach §167 Abs. 2 BGB formfrei. Notarielle Beglaubigung (§129 BGB, 20–60 €) ist nur in drei Fällen Pflicht: (1) bei Grundstücksverfügungen (§29 GBO), (2) bei Eintragungen im Handelsregister (§12 HGB), (3) bei Vorsorgevollmachten, die auch freiheitsentziehende Maßnahmen oder lebensgefährliche Eingriffe abdecken sollen (§1820 Abs. 2 BGB). Für Vorsorgevollmachten gibt es eine günstigere Alternative: die Betreuungsbehörde beglaubigt nach §7 BtBG für 10 € pauschal. Bei einfachen Vollmachten, Bank-, Abhol- oder KFZ-Vollmachten ist keine Beglaubigung nötig.
Wie lange ist eine Vollmacht gültig?+
Die Vollmacht gilt so lange, wie sie im Vollmachtstext vereinbart ist — befristet (mit konkretem Ablaufdatum) oder unbefristet. Sie erlischt nach §168 BGB, wenn das zugrundeliegende Rechtsverhältnis endet, der Vollmachtgeber sie widerruft, oder (bei normaler Vollmacht) bei Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers. Wichtig: die Vorsorgevollmacht gilt ausdrücklich auch bei Geschäftsunfähigkeit weiter — das ist ihr ganzer Sinn. Wenn Du möchtest, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gilt (transmortale Vollmacht), muss das ausdrücklich im Text stehen.
Kann ich eine Vollmacht jederzeit widerrufen?+
Ja, nach §168 BGB ist der Widerruf jederzeit möglich, ohne Begründung. Aber Achtung: §172 BGB schützt gutgläubige Dritte — solange der Bevollmächtigte die Original-Vollmachtsurkunde vorzeigt, gelten seine Geschäfte als wirksam. Daher: (1) Vollmacht schriftlich und gegen Empfangsbestätigung widerrufen, (2) Originalurkunde zurückfordern, (3) Banken, Geschäftspartner, Behörden schriftlich informieren, (4) bei besonders weitreichenden Vollmachten den Widerruf im Bundesanzeiger nach §176 BGB veröffentlichen. Bei Vorsorgevollmachten: zusätzlich Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister löschen lassen.
Was muss in einer Vollmacht stehen, damit sie gültig ist?+
Für die Wirksamkeit nach §164 BGB sind erforderlich: (1) eindeutige Bezeichnung des Vollmachtgebers (Name, Anschrift, Geburtsdatum), (2) eindeutige Bezeichnung des Bevollmächtigten, (3) genaue Beschreibung der erlaubten Handlungen (Umfang), (4) Ort und Datum, (5) eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers. Empfohlen sind zusätzlich: Gültigkeitsdauer (befristet/unbefristet), Widerrufsklausel, Klarstellung zur Untervollmacht (§167 BGB), und (für Vorsorgevollmachten) eine Klausel, dass die Vollmacht auch bei Geschäftsunfähigkeit fortbesteht und dass Befreiung von §181 BGB (Insichgeschäft) erteilt wird, falls Familienangehörige bevollmächtigt werden.
Reicht eine Vollmacht von iFillPDF für die Bank?+
Bedingt. Die meisten deutschen Banken (Sparkasse, Volksbank, Deutsche Bank, Commerzbank, ING) akzeptieren ausschließlich ihre eigenen Hausformulare, die in der Filiale unterzeichnet werden — manchmal sogar im Beisein eines Bankmitarbeiters. Unsere Bank-/Kontovollmacht-Vorlage hilft Dir, das Vorgespräch vorzubereiten und alle nötigen Daten (Kontonummer, IBAN, Umfang der Vollmacht: nur lesend, lesend + Überweisungen, vollständig) im Vorfeld zu klären. Für die Vorsorgevollmacht akzeptieren Banken jedoch eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht — hier ist unsere Vorlage in Kombination mit einem Notartermin der schnellere Weg.
Wie trage ich meine Vorsorgevollmacht 2026 im Zentralen Vorsorgeregister ein?+
Du registrierst Deine Vorsorgevollmacht direkt online auf vorsorgeregister.de der Bundesnotarkammer. Gebühren 2026 (laut Gebührensatzung VRegGebS) : 20,50 € einmalig bei Online-Registrierung mit SEPA-Lastschrift, 26 € bei postalischer Anmeldung. Pro zusätzlichem Bevollmächtigten kommen 2,50 € hinzu. Die Eintragung gilt lebenslang und muss nicht verlängert werden. Änderungen sind in der Regel kostenfrei. Sinn der Eintragung : das Betreuungsgericht kann im Notfall (Demenz, Koma, Unfall) nachschlagen, ob eine Vorsorgevollmacht existiert, und so eine gerichtlich angeordnete Betreuung nach §1814 BGB vermeiden. Wir empfehlen die Eintragung jedem, der eine Vorsorgevollmacht erstellt.
Kann ich eine Vollmacht elektronisch unterschreiben?+
Ja, aber mit Einschränkungen. Eine einfache Vollmacht ist nach §167 Abs. 2 BGB grundsätzlich formfrei — die einfache elektronische Signatur (eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014) reicht aus. Bei Vollmachten, die der Schriftform bedürfen oder bei denen die Schriftform vereinbart wurde, ist nach §126a BGB eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erforderlich — über zertifizierte Vertrauensdiensteanbieter wie Skribble, D-Trust oder Bundesdruckerei sign-me. Achtung : bei Vorsorgevollmachten, die der notariellen Beglaubigung nach §1820 Abs. 2 BGB bedürfen (freiheitsentziehende Maßnahmen, lebensgefährliche Eingriffe), und bei Grundstücksvollmachten nach §29 GBO ist die elektronische Signatur nicht ausreichend — hier ist zwingend ein Notartermin oder die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde nach §7 BtBG (10 €) erforderlich.