Rechnung Vorlage als PDF erstellen 2026 — § 14 UStG-konform, Kleinunternehmer § 19 UStG, in 2 Minuten
Rechnung als PDF erstellen 2026: Vorlage kostenlos, Kleinunternehmer § 19 UStG, KI-Prefill, XRechnung 3.0.1 + ZUGFeRD 2.3, GoBD PDF/A-3, Frankfurt DSGVO.
Vorlage wählen oder eigenes Briefpapier hochladen
Starte mit einer iFillPDF-Vorlage : (1) Kleinunternehmer nach § 19 UStG (ohne USt-Ausweis, mit Hinweistext „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“), (2) Regelbesteuerer…
KI prefüllt Rechnungsnummer, Datum, Kundendaten — alle 10 Pflichtangaben live validiert
Die KI vergibt automatisch die nächste fortlaufende Rechnungsnummer (lückenlos § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG, z.B.…
PDF/A-3, XRechnung 3.0.1 (XML) oder ZUGFeRD 2.3.2 (Hybrid) exportieren
Drei Exportformate je nach Empfänger : (1) PDF/A-3 nach ISO 19005-3 :2012 — langzeitarchivierungstauglich, GoBD-konform für 10 Jahre Aufbewahrung nach § 147 AO und § 257 HGB, eingebettete…
Warum iFillPDF wählen
Alle 10 Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG live validiert
iFillPDF prüft live alle zehn Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG : (1) vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, (2) Steuernummer (vom Finanzamt erteilt) oder…
KI-Felder — Rechnungsnummer, Datum, Kunde, USt-IdNr. automatisch
Vision-Modell und Strukturparser vergeben automatisch die nächste fortlaufende Rechnungsnummer (z.B. „RE-2026-0042“ mit konfigurierbarem Präfix nach Unternehmen oder Geschäftsbereich), setzen Ausstellungsdatum und Leistungsdatum…
GoBD-konform PDF/A-3 für 10 Jahre Aufbewahrung (§ 147 AO + § 257 HGB)
Export als PDF/A-3 nach ISO 19005-3 :2012 — der einzige PDF-Standard mit Unterstützung eingebetteter beliebiger Dateien (z.B. XML-Anlage nach ZUGFeRD 2.3.…
XRechnung 3.0.1 und ZUGFeRD 2.3.2 — E-Rechnung-Pflicht ab 1.1.2025
Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 (BGBl. I Nr. 108 Art. 23 mit Anpassung § 14 UStG) und dem BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (IV D 2 — S 7287-a/23/10001 :007) ist die E-Rechnung im B2B-Inlandsgeschäft ab 1.1.…
Kleinunternehmer § 19 UStG — neue 100.000 €-Schwelle ab 2025
Bist Du Kleinunternehmer nach § 19 UStG ? Schwellen ab 1.1.2025 (Wachstumschancengesetz Art. 21) : Vorjahresumsatz darf 25.000 € (vorher 22.000 €) und voraussichtlicher Umsatz des laufenden Jahres 100.000 € (vorher 50.…
VIES USt-IdNr.-Validierung in Echtzeit + Reverse-Charge § 13b UStG
iFillPDF prüft die USt-IdNr. des Leistungsempfängers in Echtzeit gegen die EU-Datenbank VIES (VAT Information Exchange System der EU-Kommission, ec.europa.…
Kostenlos mit Wasserzeichen — günstiger als alle Konkurrenten
Kostenlos mit Wasserzeichen und 0 AI Deep Detect, ohne Konto bzw. ohne Kreditkarte. Start 4,99 €/Monat netto ohne Wasserzeichen mit 5 AI Deep Detect/Monat, XRechnung 3.0.1 + ZUGFeRD 2.3.…
DSGVO Frankfurt — Hetzner ISO 27001, anti-Schrems-II EuGH C-311/18
Verarbeitung ausschließlich in Frankfurt am Main eu-central-1 auf Hetzner-Infrastruktur (Falkenstein-Datacenter, ISO/IEC 27001:2022 zertifiziert, BSI-C5-Testat in Vorbereitung), AES-256-GCM-Verschlüsselung, TLS 1.…
Erstelle Deine Rechnung als PDF direkt im Browser — auch als Kleinunternehmer nach § 19 UStG (mit korrekter Hinweispflicht „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ gemäß IHK-Mustervorlage, neue Anwendungsgrenze 100.000 € Vorjahresumsatz seit dem 1.1.2025 nach Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 BGBl. I Nr. 108, vorher 22.000 €). Die Vorlage orientiert sich an den offiziellen IHK-Mustern (Industrie- und Handelskammer, z.B. IHK Rhein-Neckar oder IHK München) für Kleinunternehmer und an den Regelbesteuerer-Mustern der DATEV eG sowie der Steuerberaterkammer. KI prefüllt Rechnungsnummer, Rechnungs- und Leistungsdatum, Kundendaten samt USt-IdNr. — alle 10 Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG werden live validiert : (1) vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, (2) Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG, (3) Ausstellungsdatum, (4) fortlaufende Rechnungsnummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird, (5) Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung, (6) Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung, (7) nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, (8) anzuwendender Steuersatz sowie der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag oder im Falle einer Steuerbefreiung ein Hinweis darauf, (9) in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 UStG ein Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers, (10) in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen Dritten gemäß § 14 Abs. 2 Satz 5 UStG die Angabe „Gutschrift“. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto nach § 33 UStDV genügen reduzierte Angaben. GoBD-konform (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, BMF-Schreiben vom 28.11.2019, IV A 4 — S 0316/19/10003 :001) für 10 Jahre Aufbewahrungspflicht nach § 147 Abs. 3 AO und § 257 Abs. 4 HGB. Export als reine XRechnung 3.0.1 (XML nach KoSIT-Standard, CIUS — Core Invoice Usage Specification der europäischen Norm EN 16931 vom 28.6.2017 in der Fassung Berichtigung 1 und 2) oder als ZUGFeRD 2.3.2 (Hybrid PDF/A-3 + XML, ein gemeinsam von FeRD — Forum elektronische Rechnung Deutschland und FNFE-MPE entwickelter deutsch-französischer Faktur-X-kompatibler Standard) — beide nach Wachstumschancengesetz (Artikel 23, Anpassung § 14 UStG) und dem Schreiben des BMF vom 15.10.2024 (IV D 2 — S 7287-a/23/10001 :007) für die B2B-Inlands-E-Rechnung zugelassen. Empfangspflicht ab 1.1.2025 (auch Kleinunternehmer und Vermieter ohne Option zur USt müssen empfangen können), Ausstellungspflicht ab 1.1.2027 für Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 € (Übergangsregelung erlaubt bis 31.12.2026 weiterhin PDF und Papier mit Empfänger-Zustimmung, bis 31.12.2027 weiterhin EDI-Verfahren), ab 1.1.2028 für alle übrigen Unternehmen. Direkte Einlieferung an Bundesbehörden via ZRE (Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes) und OZG-RE (Onlinezugangsgesetz-Rechnungseingang der Länder) sowie an die Peppol-Infrastruktur über Peppol BIS Billing 3.0 (Business Interoperability Specifications) der OpenPeppol-AISBL Brüssel — der EU-weite Standard für grenzüberschreitende E-Rechnungen seit der EU-Richtlinie 2014/55/EU vom 16.4.2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (umgesetzt in DE durch das E-Rechnungs-Gesetz vom 4.4.2017 und die E-Rechnungs-Verordnung ERechV vom 13.10.2017). Reverse-Charge nach § 13b UStG (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, z.B. bei Bauleistungen, Gold-Lieferungen, Lieferungen von Mobiltelefonen und integrierten Schaltkreisen ab 5.000 € Bemessungsgrundlage) wird per Klick aktiviert, ebenso innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a UStG mit VIES-Live-Validierung (VAT Information Exchange System der EU-Kommission, ec.europa.eu/taxation_customs/vies) der USt-IdNr. des Empfängers. Hosting ausschließlich in Frankfurt am Main eu-central-1 auf Hetzner-Infrastruktur (Falkenstein-Datacenter, ISO/IEC 27001:2022 zertifiziert), DSGVO/BDSG-konform, AES-256-GCM-Verschlüsselung, TLS 1.3, automatische Löschung der Originaldaten nach einer Stunde, niemals zum KI-Training oder Profiling, niemals US-CLOUD-Act-Zugriff (Pub.L. 115-141 vom 23.3.2018 erlaubt US-Behörden Zugriff auf alle Daten US-amerikanischer Cloud-Anbieter weltweit, was zum EuGH-Urteil C-311/18 „Schrems II“ vom 16.7.2020 mit Ungültigerklärung des Privacy Shield führte). Kostenlos mit Wasserzeichen und 0 AI Deep Detect, ohne Konto, deutlich günstiger als die SERP-Konkurrenz : Lexware Office Rechnung & Buchhaltung S 9,90 €/Monat netto (vorher Lexware Office Buchhaltung 5,90 €/Monat — Tarifwechsel 2025), sevDesk Rechnung Plan 8,90 €/Monat netto bei Jahresabo bzw. 17,90 €/Monat bei Monatsabo (Premium-Tarif mit XRechnung erst ab 22,90 €/Monat), Lexoffice 9,90 €/Monat netto, Easybill Plus 9 €/Monat netto (XRechnung-Plus-Add-on 6 €/Monat), Billomat S 8 €/Monat netto, Debitoor (jetzt SumUp Rechnungen) ca. 11 €/Monat netto, FastBill Solo 5,99 €/Monat netto im Jahresabo, DATEV Unternehmen online für Steuerberater-Mandanten ca. 12 €/Monat (KSV 79 Komplettpaket teurer), Microsoft-Word-Vorlage kostenlos aber statisch ohne Validierung ohne XRechnung-Export, IHK-PDF-Mustervorlage kostenlos aber statisch.
Mehr leisten mit lebenslangem Zugang
eIDAS-Signatur, Branchenvorlagen, ohne Wasserzeichen. 4,99 €, einmalige Zahlung, lebenslang — kein Abo.
Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich eine Rechnung als PDF kostenlos erstellen?+
Öffne iFillPDF, wähle eine Rechnungsvorlage : Kleinunternehmer nach § 19 UStG, Freiberufler/Einzelunternehmer (Regelbesteuerer), GmbH mit Handelsregister-Nummer oder Reverse-Charge B2B-EU nach § 13b UStG. Alternativ lade Dein eigenes Briefpapier mit Logo und Briefkopf hoch — die KI erkennt das Layout per Vision-Modell. Die KI prefüllt Rechnungsnummer (fortlaufend lückenlos § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG), Ausstellungs- und Leistungsdatum, Kundenname und USt-IdNr. aus dem Adressbuch oder per CSV-/Excel-Import. Trage die Leistungspositionen ein — Netto, USt 19 % (Regelsatz) oder 7 % (ermäßigt für Lebensmittel, Bücher, Hotellerie nach § 12 Abs. 2 UStG) und Brutto werden automatisch nach kaufmännischer Rundung berechnet. Lade die fertige Rechnung als PDF/A-3 (GoBD-konform für 10 Jahre Aufbewahrung nach § 147 AO) herunter — oder als XRechnung 3.0.1 (XML) bzw. ZUGFeRD 2.3.2 (Hybrid) für die ab 1.1.2025 verpflichtende B2B-E-Rechnung. Kostenlos mit Wasserzeichen und 0 AI Deep Detect, ohne Konto.
Welche 10 Pflichtangaben muss eine Rechnung nach § 14 UStG enthalten?+
Die zehn Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG : (1) vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, (2) Steuernummer oder USt-IdNr. nach § 27a UStG, (3) Ausstellungsdatum, (4) fortlaufende Rechnungsnummer (lückenlos einmalig vergeben), (5) Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung oder Umfang und Art der sonstigen Leistung, (6) Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung, (7) nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Entgelt mit Minderungen (Skonti, Rabatte), (8) anzuwendender Steuersatz (19 % oder 7 %) und Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuerbefreiung, (9) ggf. Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers § 14b Abs. 1 Satz 5 UStG, (10) bei Gutschrift die Angabe „Gutschrift“. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto nach § 33 UStDV genügen reduzierte Angaben : Name+Anschrift Aussteller, Datum, Menge+Art Leistung, Entgelt+Steuer in einer Summe, Steuersatz oder Hinweis Befreiung. iFillPDF validiert alle Pflichtangaben automatisch live und schaltet bei Kleinbeträgen um.
Ist die Rechnung GoBD-konform für 10 Jahre Aufbewahrung nach § 147 AO?+
Ja. Export als PDF/A-3 nach ISO 19005-3 :2012 — der einzige PDF-Standard mit Unterstützung eingebetteter beliebiger Dateien (z.B. XML-Anlage nach ZUGFeRD 2.3.2). Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, BMF-Schreiben vom 28.11.2019 IV A 4 — S 0316/19/10003 :001) empfiehlt PDF/A für die GoBD-konforme Aufbewahrung. § 147 Abs. 3 AO verlangt 10 Jahre unveränderbare Aufbewahrung (Rechnungen, Buchungsbelege, Jahresabschluss), § 257 Abs. 4 HGB kongruent. Eingebettete Schriften nach ISO 32000-1 (PDF 1.7), unveränderbare Metadaten nach XMP, optionale XML-Anlage für maschinelle Auswertbarkeit nach GoBD Tz. 3.2 (Datenträger lesbar und auswertbar) und „Unveränderbarkeit der Festschreibung“ nach GoBD Tz. 3.2.4. Statische Word- oder Excel-Vorlagen sind nicht GoBD-konform, weil sie veränderbar bleiben.
Was ist die XRechnung und brauche ich sie ab 2025?+
XRechnung ist der deutsche CIUS (Core Invoice Usage Specification) der europäischen Norm EN 16931 vom 28.6.2017 — reines XML, vollständig maschinenlesbar, validiert gegen die offiziellen Schematron-Regeln der KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards, www.xoev.de/xrechnung). Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 (BGBl. I Nr. 108 Art. 23 mit Anpassung § 14 UStG) und dem BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (IV D 2 — S 7287-a/23/10001 :007) ist die E-Rechnung im B2B-Inlandsgeschäft ab 1.1.2025 verpflichtend zu empfangen (auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Vermieter ohne Option zur USt müssen den Empfang ermöglichen — eine E-Mail-Adresse genügt), ab 1.1.2027 verpflichtend auszustellen für Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 €, ab 1.1.2028 für alle Unternehmen. Bis 31.12.2026 dürfen weiterhin PDF und Papier mit Empfänger-Zustimmung ausgestellt werden (Übergangsregelung). iFillPDF exportiert wahlweise reine XRechnung 3.0.1 (XML) für Behörden und Großkunden via ZRE (Zentrale Rechnungseingangsplattform xrechnung.bund.de) und OZG-RE der Länder — oder ZUGFeRD 2.3.2 (Hybrid PDF/A-3 mit eingebettetem XML nach EN 16931, FeRD-Standard deutsch-französisch interoperabel mit Faktur-X), das von Empfängern sowohl visuell gelesen als auch maschinell verarbeitet werden kann. Beide Standards sind BMF- und KoSIT-konform.
Bin ich Kleinunternehmer nach § 19 UStG — wie erstelle ich die Rechnung?+
Wähle in iFillPDF die Vorlage „Kleinunternehmer § 19 UStG“. USt-Felder werden automatisch ausgeblendet, der IHK-konforme Hinweistext „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ wird eingefügt. Schwellen ab 1.1.2025 (Wachstumschancengesetz Art. 21) : Vorjahresumsatz darf 25.000 € (vorher 22.000 €) und voraussichtlicher Umsatz des laufenden Jahres 100.000 € (vorher 50.000 €) nicht überschreiten. Bei Überschreitung der 100.000 €-Grenze während des Jahres greift die Regelbesteuerung ab dem ersten Euro der Überschreitung — anders als bis 2024, wo bis Jahresende Kleinunternehmer-Status galt. Kleinunternehmer benötigen keine USt-IdNr. nach § 27a UStG — nur die Steuernummer vom Finanzamt. Auch Kleinunternehmer müssen ab 1.1.2025 E-Rechnungen empfangen können (E-Mail-Adresse genügt für den Empfang), die Ausstellungspflicht für Kleinunternehmer ist nach BMF-Schreiben vom 15.10.2024 ausgesetzt — sie dürfen weiterhin PDF oder Papier ausstellen.
Reverse-Charge nach § 13b UStG oder innergemeinschaftliche Lieferung?+
Toggle „Reverse-Charge § 13b UStG“ für Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG), Lieferungen von Mobiltelefonen und integrierten Schaltkreisen ab 5.000 € Bemessungsgrundlage (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG), Lieferungen von Gold (§ 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG), Reinigungsleistungen an Gebäuden (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG) und weitere Tatbestände — die USt entfällt im Brutto-Ausweis, Hinweistext „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempzipfängers gemäß § 13b UStG“ wird eingefügt. Für innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a UStG : Hinweistext „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 4 Nr. 1b i.V.m. § 6a UStG“ + Ausweis der eigenen USt-IdNr. und der USt-IdNr. des Empfängers + Belegnachweis nach § 17a UStDV (Gelangensbestätigung oder CMR-Frachtbrief). Die USt-IdNr. wird in Echtzeit gegen die EU-Datenbank VIES (VAT Information Exchange System der EU-Kommission, ec.europa.eu/taxation_customs/vies) validiert — verhindert Steuerschuld bei nachträglicher Aberkennung der Steuerfreiheit nach § 6a Abs. 4 UStG.
iFillPDF im Vergleich zu Lexware Office, sevDesk, Lexoffice, Easybill, Billomat, FastBill?+
iFillPDF : kostenlos mit Wasserzeichen und 0 AI Deep Detect, ohne Konto, mit KI-Prefill, VIES-Live-Validierung und XRechnung 3.0.1 / ZUGFeRD 2.3.2-Export. Start 4,99 €/Monat netto ohne Wasserzeichen mit 5 AI Deep Detect/Monat, Adressbuch und Mahnwesen. Konkurrenten : Lexware Office Rechnung & Buchhaltung S 9,90 €/Monat netto (Lexware Office Buchhaltung S vorher 5,90 €/Monat — Tarifwechsel 2025, kein Free-Plan), sevDesk Rechnung 8,90 €/Monat netto bei Jahresabo (17,90 €/Monat bei Monatsabo) — XRechnung-Export erst ab sevDesk Premium 22,90 €/Monat, kein Free-Plan außer 14-Tage-Trial, Lexoffice 9,90 €/Monat netto (jetzt unter Lexware-Marke), Easybill Plus 9 €/Monat netto mit XRechnung-Add-on extra 6 €/Monat, Billomat S 8 €/Monat netto (übernommen von Sage), Debitoor (jetzt SumUp Rechnungen) ca. 11 €/Monat netto, FastBill Solo 5,99 €/Monat netto im Jahresabo (9 €/Monat bei Monatsabo), DATEV Unternehmen online ca. 12 €/Monat für Steuerberater-Mandanten, Microsoft Word kostenlos aber statisch ohne Validierung, IHK-PDF-Mustervorlage kostenlos aber statisch. iFillPDF ist die einzige Lösung mit echtem Free-Plan + KI-Vorbefüllung + VIES-Validierung + Frankfurt-Hosting + XRechnung-Export ohne Aufpreis.
Sind meine Kunden- und Rechnungsdaten DSGVO-konform geschützt?+
Ja. Verarbeitung ausschließlich in Frankfurt am Main eu-central-1 auf Hetzner-Infrastruktur (Falkenstein-Datacenter, ISO/IEC 27001:2022 zertifiziert), AES-256-GCM-Verschlüsselung, TLS 1.3, automatische Löschung der Originaldaten nach einer Stunde. DSGVO Art. 28 AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) auf Anfrage, BDSG-neu konform, GoBD-konforme Archivierung nach § 147 AO + § 257 HGB. Niemals zum KI-Training oder Profiling. Niemals US-CLOUD-Act-2018-Zugriff (Pub.L. 115-141 vom 23.3.2018 erlaubt US-Behörden Zugriff auf alle Daten US-amerikanischer Cloud-Anbieter weltweit, was zum EuGH-Urteil C-311/18 „Schrems II“ vom 16.7.2020 mit Ungültigerklärung des Privacy Shield führte) — anders als Microsoft Word Online (Microsoft Corporation Redmond US), Canva (Sydney AU mit AWS-Backbone), QuickBooks (Intuit Inc. Mountain View US), FreshBooks (Toronto CA), Adobe Acrobat Pro (Adobe Inc. San José US). Bei den deutschen Anbietern Lexware (Haufe-Gruppe Freiburg DE OK), sevDesk (Offenburg DE OK), Easybill (Schloß Holte-Stukenbrock DE OK), Billomat (Sage Frankfurt DE OK), FastBill (Frankfurt DE OK) ist das DSGVO-Risiko gering, aber keiner bietet die WebAssembly-Browser-lokale Verarbeitung von iFillPDF.
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